Arbeitsschutz
Legen Sie das Thema Sicherheit in unsere Hand
1996 wurde der Arbeits- und Gesundheitsschutz in deutschen Unternehmen und Verwaltungen neu geregelt, europäisches in nationales Recht umgesetzt. Das seither geltende Arbeitsschutzgesetz (ArSchG) regelt grundlegende Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern; sein wichtigstes Ziel ist in §1 verankert.
Wir unterstützen Sie, was gesetzliche Mindestanforderungen angeht, erarbeiten maßgeschneiderte Konzepte für Ihr Unternehmen und unterstützen Sie bei deren Umsetzung.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.