Voraussetzungen

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Tätigkeit im Sicherheitsbereich

Um im Sicherheitsbereich überhaupt tätig werden zu dürfen hat der Gesetzgeber an die Personen und ihre Qualifikationen bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

Eine Anstellung bei einem Sicherheitsunternehmen in den Bereichen

  • Objekt- und Werkschutz,
  • Revier- und Streifenwachdienst,
  • Empfangsdienst im Objektschutz,

schreibt mindestens eine Unterrichtung für Bewachungspersonal nach § 34a Gewerbeordnung vor.

Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist für folgende Tätigkeiten erforderlich:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlichem öffentlichen Verkehr (z. B. Fußgängerzonen, öffentliche Parks) oder
  • Einkaufszentren (sog. Citystreifen),
  • Kaufhausdetektive oder
  • Türsteher bei gastgewerblichen Diskotheken.